Was sind meine Rechte? Was sind meine Pflichten?

Unter anderem mit diesen beiden Fragen beschäftigten sich die Auszubildenden des ersten Lehrjahres der Berufsschule Friseur/Friseurin am 21.09.2023 im Rahmen ihres Politikunterrichts. Als Referentin für das Thema war Frau Niemöller von der Kreishandwerkerschaft Vechta in den Unterricht eingeladen worden, die kooperativ mit der Fachlehrerin Frau Sonntag alle Fragen der Schülerinnen und Schüler klärte.

Frau Sonntag und Frau Niemann machten z. B. deutlich, dass ein ständiges Zuspätkommen kein Kavaliersdelikt sei, sondern eben auch zur Abmahnung führen könne. Man habe am besten 5 Minuten vor Beginn der Arbeitszeit im Betrieb zu sein. Aber auch Kündigungsfristen und 
-möglichkeiten, die Mehrarbeit und die Entlohnung wurden diskutiert, wobei sich herauskristallisierte, dass Überstunden im Alltag durchaus einmal vorkommen können, jedoch stets mit einer Gegenleistung, Entlohnung oder Freizeit abgegolten werden müssen. Auch die Kündigungsfristen waren ein Thema, da ein Betriebswechsel mittlerweile durchaus häufiger bei Schwierigkeiten in Betracht gezogen wird. 

Eine wichtige Erkenntnis, die die Auszubildenden aus dem informativen Vormittag mitnahmen, war, dass man vieles mit einem vernünftigen Gespräch klären kann, ohne gleich das Arbeitsgericht zu bemühen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben Rechte, aber eben auch Pflichten, die eingehalten werden müssen.

Dank gilt Frau Niemöller für ihr Kommen und ihr Angebot, den Auszubildenden bei Problemen im Betrieb Hilfestellung über die Kreishandwerkerschaft anzubieten.

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