Hand in Hand zum Berufsabschluss

Justus-von-Liebig-Schule und Einrichtungen der Behindertenhilfe intensivieren Zusammenarbeit bei der Ausbildung in der Heilerziehungspflege

Wer den Berufswunsch „staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in“ hat, wird nun im Landkreis Vechta noch besser unterstützt als zuvor. Die Justus-von-Liebig-Schule, die die Ausbildung anbietet, und die Einrichtungen der Behindertenhilfe im Landkreis arbeiten noch enger zusammen. 

Während der Praxisphasen der dreijährigen Ausbildung, in denen die angehenden Heilerziehungspfleger/innen in Einrichtungen der Behindertenhilfe einen Einblick in den Berufsalltag bekommen, werden sie nun nicht nur von einer Lehrkraft, sondern auch von einer persönlichen Begleitperson in den Einrichtungen betreut. Als potenzielle spätere Arbeitnehmer/innen können die Schülerinnen und Schüler durch eine persönliche Betreuung in den Einrichtungen tiefere Einblicke in die Betriebe erhalten und dadurch bereits vor ihrem Berufsabschluss ihre potenziellen späteren Arbeitgeber besser kennenlernen. 

Attraktiv ist die Ausbildung zur/zum „staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/in“ für alle, die einen Beruf erlernen möchten, der facettenreich ist, bei dem man Menschen hilft, ihren Alltag möglichst selbstbestimmt zu bewältigen, und bei dem man im Team arbeitet. Des Weiteren bietet der Beruf viele Möglichkeiten, in unterschiedlichen Bereichen und mit verschiedenen Altersklassen zu arbeiten: Die Bandbreite reicht von der Betreuung der Jüngsten in Kitas bis zur Unterstützung von alten Menschen.

Wer den Traumberuf „Heilerziehungspfleger/in“ realisieren möchte, muss sich inzwischen auch nicht mehr von der dreijährigen Ausbildung, die lange Zeit nicht vergütet wurde, abschrecken lassen. Die Schülerinnen und Schüler können bei der NBank, der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen, einen monatlichen Zuschuss von 783 Euro beantragen, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dieses „Aufstiegs-BAföG“ kann von allen Schülerinnen und Schülern der Fachschule Heilerziehungspflege der Justus-von-Liebig-Schule beantragt werden, unabhängig vom Gehalt der Eltern. 

Zusätzlich zum möglichen „Aufstiegs-BAföG“ werden ab dem neuen Schuljahr auch die Praktikumszeiten durch ein kleines Taschengeld für die angehenden Heilerziehungspfleger/innen honoriert. Die Einrichtungen möchten damit ihre Wertschätzung und Anerkennung für die geleistete Arbeit in den Betrieben ausdrücken. Eine Aufwertung erfährt auch die Bezahlung nach der Ausbildung, da die Tarifsätze gestiegen sind und die Urlaubsansprüche erhöht wurden. 

Neben der praxisorientierten Ausbildung mit anschließend sehr guter beruflicher Perspektive erhalten die Absolventinnen und Absolventen nicht nur den Berufsabschluss „Heilerziehungspflegerin“ bzw. „Heilerziehungspfleger“ und die „Fachhochschulreife“, sondern auch den Abschluss „Bachelor Professional“. 

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