„5 Minuten zu spät zur Arbeit. – Doch (k)ein Kavaliersdelikt!?“

Informationsveranstaltung der Justus-von-Liebig-Schule für die Friseure und Friseurinnen des ersten Lehrjahres zum Thema „Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden“

Fünf Minuten zu spät zur Arbeit oder zur Berufsschule. – Das ist doch nicht so schlimm!

Die Materialien und Werkzeuge sind so teuer. – Muss ich diese selbst bezahlen?

Ich bleibe lieber im Betrieb. – Die Berufsschule ist doch nicht so wichtig!

Unter anderem mit diesen Fragen und Behauptungen befassten sich die Auszubildenden des ersten Lehrjahres im Rahmen des Politikunterrichts. Als Referentin für das Thema war Frau Niemöller von der Kreishandwerkerschaft Vechta in den Unterricht eingeladen worden. 

Sie machte deutlich, dass ein ständiges Zuspätkommen kein Kavaliersdelikt sei, sondern eben auch zur Abmahnung führen könne. Man habe am besten 5 Minuten vor Beginn der Arbeitszeit im Betrieb zu sein, so Niemöller. Aber auch Kündigungsfristen und -möglichkeiten, die Mehrarbeit und die Entlohnung wurden diskutiert, wobei sich herauskristallisierte, dass Überstunden im Alltag durchaus einmal vorkommen können, jedoch stets mit einer Gegenleistung, Entlohnung oder Freizeit abgegolten werden müssen. Auch die Kündigungsfristen waren ein Thema, da ein Betriebswechsel mittlerweile durchaus häufiger bei Schwierigkeiten in Betracht gezogen wird. 

Frau Niemöller verteilte anschließend Flyer mit den Tipps und Hinweisen für den Start in die Ausbildung mit der Aufforderung, sich zu melden, wenn sich Fragen ergeben oder sich Probleme mit der Ausbildung entwickeln. 

Sie verwies darauf, dass man vieles mit einem vernünftigen Gespräch klären könne, ohne gleich das Arbeitsgericht zu bemühen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer hätten Rechte, aber eben auch Pflichten, die eingehalten werden müssten.

Der Dank geht an Frau Niemöller, die zielgerichtet die Fragen der Auszubildenden beantwortete und Hilfestellung über die Kreishandwerkerschaft anbot. 

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