Da das neue Schuljahr am 11. September 2014 relativ spät beginnt, möchten wir die Auszubildenden und Ausbilder im zweiten Lehrjahr Landwirtschaft mit dieser Information frühzeitig darauf hinweisen, dass der überbetriebliche Grundlehrgang „Schweinehaltung“ an der Aus- und Weiterbildungsstätte der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Wehnen bereits vom 6. – 10 Oktober 2014 stattfindet.
Die Auszubildenden und die Ausbilder müssen eine Anmeldung ausfüllen, die wir als PDF-Download beigefügt haben.
Die Einschulung der Schülerinnen und Schüler des zweiten Lehrjahres erfolgt voraussichtlich am Montag, dem 15. September 2014. Dort werden die Einladung, Hausordnung und Anmeldung zum Grundlehrgang „Schweinehaltung“ auch noch einmal verteilt.
Die überbetriebliche Ausbildung findet in der speziell dafür eingerichteten Ausbildungsstätten Wehnen statt. Diese ist gegenüber Praxisbetrieben mit einer größeren technischen Vielfalt ausgestattet, um z. B. die unterschiedlichen Möglichkeiten der Haltung und Fütterung demonstrieren zu können.
Im Rahmen der Lehrgänge durchlaufen die Auszubildenden die festgelegten Themenschwerpunkte in Form einer Stationsausbildung. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Auszubildenden die erforderlichen Grundfertigkeiten und -kenntnisse erlangen.
Der Grundlehrgang Schweinehaltung beinhaltet folgende Ausbildungsschwerpunkte:
- Übersicht Fütterung und Tierbeobachtung
- Tierschutz, Umgang mit Schweinen
- Schweinerassen und Zuchtverfahren
- Futterkomponenten für Schweine
- Rationsgestaltung für Sauen und Mastschweine
- Futteraufbereitung und Fütterungstechnik
- Klimagestaltung und Wasserversorgung
- Aufstallung von Sauen und Ferkeln
- Brunsterkennung und Belegung
- Einstallen einer hochtragenden Sau
- Versorgung von Sauen und Ferkeln nach der Geburt
- Kastrieren und Kennzeichnen von Ferkeln
- Aufstallung von Mastschweinen
- Treiben und Wiegen von Mastschweinen
- Vermarkten von Schweinen
- Erfassen und Auswerten von Daten in der Schweinehaltung
Die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen ist verbindlich, um später die Zulassung zur Abschlussprüfung zu erhalten. Die Betriebe haben die Auszubildenden für den Lehrgangsbesuch freizustellen. Auszubildende besuchen die Kurse im Regelfall im Klassenverband, es können mit den Ausbildungsstätten im Bedarfsfall aber individuelle Absprachen getroffen werden.
Überbetriebliche Aus- und Weiterbildungsstätte Wehnen
Hermann-Ehlers-Str. 15
26160 Bad Zwischenahn
Tel.: 0441/96999-0
FAX: 0441/96999-17
E-Mail Ueaw.Wehnen@LWK-Niedersachsen.de