Vortragsveranstaltungen des „Ehemaligenvereins“: „Gülle – wertvoller Mehrnährstoffdünger oder Geißel“ mit 300 Fachleuten sehr gut besucht

Ca. 300 Landwirte informierten sich am 13. und 14. Dezember auf einer gemeinsamen Vortagstagung der Landwirtschaftskammer Vechta, des Kreislandvolkverbandes Vechta sowie des Vereins Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Vechta zum Thema „Gülle – wertvoller Mehrnähstoffdünger oder Geißel der tierischen Produktion“. Unter Ihnen waren nicht nur die Schüler der „Einjährigen Fachschule Landwirtschaft“ mit ihrem Klassenlehrer Udo von Kölln, sondern auch viele Auszubildende des zweiten und dritten Lehrjahres, die mit Ihren Ausbildern zu der zukunftsorientierten Tagung gekommen waren.

 

Franz Jansen-Minßen, Leiter des Fachgebietes „Nachhaltige Landnutzung“ an der LWK Niedersachsen in Oldenburg stellte zu Beginn seiner Ausführungen die geschichtliche Entwicklung der Nährstoffkreislaufwirtschaft in Niederachsen dar, die in 1992 ihren Ursprung in der Einführung des „Qualifizierten Flächennachweises“ hatte und im Jahre 2012 in der Landes-Verbringes-Verordnung ihr derzeitiges Ende fand. Und so bekamen die Schülerinnen und Schüler gleich zum Einstieg einen guten Überblick über die Historie und die politische Motivation der neuen Regelungen.

 

In Niedersachsen haben sich spezialisierte Agrarregionen gebildet mit ausgeprägten Stoffströmen innerhalb dieser Regionen. Südoldenburg als klassischer Schwerpunkt der tierischen Veredlung, aber auch andere Regionen in Weser-Ems, stehen damit vor der Problemsituation, überschüssige Nährstoffe, die aus Tierhaltung, Gärsubstraten aus Biogasanlagen aber auch aus Gülleimporten aus Holland resultieren, Pflanzen bedarfsgerecht einzusetzen oder in andere Regionen (Ackerbaustandorte) zu verbringen. Ca. 250.000 ha fehlen vor diesem Hintergrund unter Berücksichtigung des Nährstoffes P2O5 der Region Oldenburg-Süd mit den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg und Vechta. Bedenkt man aber, dass die Phosphatvorräte der Erde begrenzt sind (ca. 70 Jahre bei leicht verfügbaren Vorräten), handelt es sich bei dem im Wirtschaftsdünger gebundenen Phosphor um einen „Schatz“, den die Landwirtschaft unbedingt nutzen muss. Angesichts der Brisanz dieses Themas ist es den ehemaligen Fachschülern der Justus-von-Liebig-Schule wieder einmal gelungen, ein „topp aktuelles“ Thema auf die Tagesordnung zu bringen.

 

Die Landwirtschaft muss sich auch darüber im Klaren sein, dass in heutiger Zeit das Düngerecht vom Wasserrecht getaktet wird. Ansteigende Nitratmengen im Grundwasser gilt es zu verhindern, um weitere Restriktionen im Düngerecht (Verlängerung der Sperrfristen, längere Lagerzeiträume für Wirtschaftsdünger etc.) zu verhindern. Und dies soll in Zukunft auch bei der Ausbildung der jungen Landwirte noch stärker berücksichtigt bzw. schwerpunktmäßig behandelt werden.

 

Zu den Inhalten der neuen Landes-Verbringens-Verordnung, kurz „Meldeverordnung“ genannt, die im Sommer 2013 auch Gegenstand der Abschlussprüfung der Auszubildenden zum Landwirt im dritten Lehrjahr sein kann, informierte Renke Oltmanns von der LWK Niedersachsen.

 

Wichtig zu wissen, so Herr Oltmanns, dass die Landes-Verbringens-Verordnung nicht die Bundes-Verbringens-Verordnung ablöst bzw. außer Kraft setzt, so dass Aufzeichnungs-, Melde- und Mitteilungspflichten nach wie vor Gültigkeit haben.

 

Meldepflichtig ist jede Person bzw. jeder Betrieb, sofern die abgegebenen Mengen 200 t pro Jahr überschreiten. Gemeldet wird in Niedersachsen ausschließlich mittels EDV, wobei das entsprechende Programm seit Anfang November auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen frei geschaltet ist. Um in das Meldeprogramm zu gelangen, ist eine entsprechende PIN zwingend erforderlich. Ausführlich wurde auf die zu meldenden Vorgänge sowie auf die Funktionsweise des Programms eingegangen. Erstmals gemeldet werden muss bis Ende Januar 2013 für die Lieferungen des letzten Halbjahres 2012. Für die EDV-erfahrenen Justus-von-Liebig-Schüler stellt zumindest die digitale Kommunikation keine Herausforderung mehr dar.

 

Auf die Düngung mit Wirtschaftsdüngern aus pflanzenbaulicher und ökonomischer Sicht ging der Düngungsreferent der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Tim Eiler ein.

 

Gedüngt werden darf lt. Düngeverordnung im Herbst nur bis zur Höhe des aktuellen Düngebedarfs, wobei dann die Grenzen von 40 kg Ammonium-N bzw. 80 kg Gesamt-N nicht überschritten werden dürfen und somit die maximale Obergrenze darstellen. Diese Vorgabe wird seit 2012 bei Verstößen im Rahmen von CC-Überprüfungen sanktioniert. Neben der Ermittlung des N-Bedarfs im Herbst stellt sich für den Landwirt darüber hinaus die Frage, wie hoch das bodenbürtige N-Angebot im Herbst zu beurteilen ist. Bedarf und Bodenvorrat bestimmen dann die auszubringende Menge an organischen Düngemitteln, wobei die jeweiligen Höchstmengen von Herrn Eiler in Abhängigkeit von der jeweiligen Kultur dargestellt wurden.

Gülle-Meldeverordnung in der EFL

Neben den absoluten Mengen wurden in Hausstette und Damme auch die optimalen Ausbringungszeitpunkte diskutiert, wobei die Sperrfristen der Düngeverordnung den gesetzlichen Rahmen bilden. Grundsätzlich ist dabei eine bedarfsgerechte Düngung im Frühjahr immer einer Herbstdüngung vorzuziehen. Um dieser Aussage gerecht zu werden, muss allerdings ausreichender Lagerraum auf den Betrieben vorhanden sein. Hieran fehlt es aber häufig in der Praxis. Anhand eines Beispielbetriebes wurde abschließend die Vorzüglichkeit einer Frühjahrsdüngung im Vergleich zur Herbstdüngung aus ökonomischer und pflanzenbaulicher Sicht dargestellt.

 

Fazit: nicht nur für die Schülerinnen und Schüler hat sich der Weg nach Hausstette oder Damme gelohnt. Denn beim Verein der Ehemaligen Fachschulabsolventen (VLF) der Justus-von-Liebig-Schule gab es – Dank der Unterstützung der LWK – eine Menge „Neues“ zu erfahren, das nun in der Praxis entsprechend umgesetzt werden soll.

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