Verpflichtendes Beratungsgespräch

Bitte beachten: In die Klasse 11 der Fachoberschule sowie die einjährigen Berufsfachschule kann nur aufgenommen werden „wer an einem von einer außerschulischen öffentlich-rechtlichen Einrichtung durchgeführten Beratungsgespräch über Möglichkeiten und Perspektiven einer beruflichen Ausbildung teilgenommen hat, an dem auch die Erziehungsberechtigten teilnehmen konnten“ (s. Agentur für Arbeit) und dies auch nachweisen kann.

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Die Schulbewerbungen können unter diesem Link online eingeleitet werden.

 

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