1. Art der Schule
Die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik ist eine Vollzeitschulform der Justus–von–Liebig-Schule Vechta, die zum Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“ führt.
2. Ziele der Schulform
Ziele sind die Berufsausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Staatlich anerkannten Erzieher“ und der Erwerb der Fachhochschulreife.
3. Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme* ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ / „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent„ in Verbindung mit mindestens befriedigenden Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich – Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis.
(*Die Aufnahme in die Fachschule Sozialpädagogik hängt auch davon ab, dass die Schülerin / der Schüler die Zusage einer von der Schule als geeignet anerkannten Einrichtung zur Durchführung der praktischen Ausbildung sowie ihre / seine persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweist. Die persönliche Zuverlässigkeit kann durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nachgewiesen werden. Die gesundheitliche Eignung setzt voraus, dass für die Schülerin / den Schüler durch einen erhöhten Immunschutz (Impfung) üblicherweise eine Gefahr einer berufstypischen Infektion nicht besteht und auch von der Schülerin / dem Schüler keine Gefahr ausgeht.)
Wer den Berufsabschluss „Sozialpädagogische Assistentin“ / „Sozialpädagogischer Assistent„, aber nicht mindestens befriedigenden Leistungen in den oben genannten Fächern erreicht, kann nach mindestens einjähriger für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit in die Fachschule Sozialpädagogik aufgenommen werden, wenn der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachschule erwarten lässt. *
4. Abschluss und Berechtigungen
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich
anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher„ zu führen. Die Berufsausbildung zur „Staatlich
anerkannten Erzieherin“ / zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ berechtigt in Niedersachsen kraft Gesetzes zur Aufnahme eines Studiums in jeder Fachrichtung an Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten.
5. Stundentafel
Unterrichtsfächer Wochenstunden (gesamt)
Insgesamt 61
Berufsfeldübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Naturwissenschaft
Mathematik
Religion16
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie (mit den Modulen):
Klasse 1
Entwicklung professioneller Perspektiven
Diversität und Inklusive
Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen
Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung
Pädagogische Arbeit mit Gruppen
Optionale Lernangebote
Klasse 2
Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung
Individuelle Lebenslagen
Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen II
Erziehungs- und Bildungspartnerschaften
Optionale Lernangebote
42
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis (mit den Modulen):
Reflexion der praktischen Ausbildung
Durchführung der praktischen Ausbildung
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von insgesamt 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene durchgeführt. Die praktische Ausbildung erfolgt in zwei Tätigkeitsbereichen in verschiedenen Altersstufen (0-3, 3-6, 6-10, 10-14, 14-21, über 21)3
6. Anmeldung
Für die Anmeldung sind einzureichen:
1. ein ausgefüllter Anmeldevordruck,
2. ein tabellarischer Lebenslauf,
3. beglaubigte Zeugniskopien,
4. eine Briefmarke in Höhe der aktuellen Portogebühr (für die Benachrichtigung über das Ergebnis des Auswahlverfahrens).
Weitere Informationen zur ErzieherInnenausbildung gibt es online beim Kultusministerium Niedersachsen.