Information Fachschule Agrarwissenschaft

1. Art der Schule

Die einjährige Fachschule Agrarwirtschaft -Schwerpunkt Landwirtschaft- ist eine Vollzeitschulform der Justus-von-Liebig-Schule Vechta.

 

2. Ziel der Schulform

Die einjährige Fachschule – Agrarwirtschaft – bereitet Landwirte auf ihre Aufgabe als Betriebsleiter oder als Fachkraft im mittleren landwirtschaftlichen Management vor. Der Besuch der einjährigen Fachschule – Agrar-wirtschaft – ist einer späteren Weiterbildung zum Landwirtschaftsmeister sehr förderlich.

 

3. Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen sind der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand, eine erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von drei Jahren sowie der Berufsschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand.

 

4. Abschluss und Berechtigungen

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Wirtschafterin / Staatlich geprüfter Wirtschafter“ zu führen. Der erfolgreiche Abschluss der einjährigen Fachschule – Agrarwirtschaft – ermöglicht nach Absolvierung der vorgeschriebenen einschlägigen Berufstätigkeit die Aufnahme in die Klasse II der zweijährigen Fachschule Agrarwirtschaft.

 

5. Stundentafel

UnterrichtsfächerWochenstunden
Insgesamt30
Berufsfeldübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik


6
Berufsbezogener Lernbereich - Agrarwirtschaftliche Fachaufgaben:
Naturwissenschaft
Produktions- und Verfahrenstechnik
Naturschutz / Landschaftspflege


12
Berufsbezogener Lernbereich - Agrarwirtschaftliche Führungsaufgaben:
Betriebswirtschaft
Unternehmensführung
Marketing


12

 

6. Anmeldung

Für die Anmeldung sind einzureichen:

1. ein ausgefüllter Anmeldevordruck,

2. ein tabellarischer Lebenslauf,

3. beglaubigte Kopien des Realschulabschlusszeugnisses, des Abschlusszeugnisses der Berufschule sowie des Berufsabschlussprüfungszeugnisses (Gehilfenbrief),

4. eine Briefmarke in Höhe der aktuellen Portogebühr  (für die Benachrichtigung über das Ergebnis des Auswahlverfahrens).

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