1. Art der Schule
Die zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent ist eine Vollzeitschulform der Justus-von-Liebig-Schule Vechta, die zum Berufsabschluss führt.
2. Ziel der Schulform
Ziel der Schulform ist die Berufsausbildung zur „ Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin / zum Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten“.
3. Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme* in die Klasse I ist der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand. In die Klasse II kann aufgenommen werden, wer den erfolgreichen Besuch der zweijährigen Berufsfachschule – Sozialpädagogik – nachweist. Zusätzliche Aufnahmeregelungen sind im § 3 BBS–VO zu finden.
(*Die Aufnahme in die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent, hängt auch davon ab, dass die Schülerin / der Schüler die Zusage einer von der Schule als geeignet anerkannten Einrichtung zur Durchführung der praktischen Ausbildung sowie ihre / seine persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweist. Die persönliche Zuverlässigkeit kann durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nachgewiesen werden. Die gesundheitliche Eignung setzt voraus, dass für die Schülerin / den Schüler durch einen erhöhten Immunschutz üblich erweise eine Gefahr einer berufstypischen Infektion nicht besteht und auch von der Schülerin/dem Schüler keine Gefahr ausgeht.)
4. Abschluss und Berechtigungen
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird der Erweiterte Sekundarabschluss I und die Berechtigung
erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ zu führen. Dieser Berufsabschluss ist Aufnahmevoraussetzung für die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ I zum „Staatlich anerkannten Erzieher“. Zudem berechtigt der Abschluss zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik und zum Besuch der Klasse 11 des Beruflichen Gynmasiums.
5. Stundentafel
Unterrichtsfächer Wochenstunden
Insgesamt 48
Berufsfeldübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Sport
Religion
Mathematik
10
Berufsbezogener Lernbereich Theorie (mit den Modulen):
Klasse 1:
Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
Betreuung und Begleitung von Kindern
Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I
Vielfalt in der Lebenswelt
Optionale Lernangebote
Klasse 2:
Entwicklung beruflicher Identität
Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
Pädagogische Konzepte
Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
Optionale Lernangebote
35 (gesamt)
Berufsbezogener Lernbereich Praxis (mit den Modulen):
Reflexion der praktischen Ausbildung
Durchführung der praktischen Ausbildung
Während des Bildungsgangs wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstilen in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder durchgeführt.3
6. Anmeldung
Für die Anmeldung sind einzureichen:
1. ein ausgefüllter Anmeldevordruck,
2. ein tabellarischer Lebenslauf,
3. beglaubigte Zeugniskopien,
4. eine Briefmarke in Höhe der aktuellen Portogebühr (für die Benachrichtigung über das Ergebnis des Auswahlverfahrens).
Weitere Informationen zur ErzieherInnenausbildung gibt es online beim Kultusministerium Niedersachsen.