1993 sind die Reformen in neuen Gesetzen für das Schulwesen, die berufliche Bildung und das Hochschulwesen normiert worden. Schulpflicht besteht für die Zeit zwischen dem 5. und dem 16. Lebensjahr. Sie wird in koedukativen Halbtagsschulen absolviert. Den Kernbereich des Bildungswesens bildet die achtjährige Grundschule (Gesamtschule).
Ein duales Ausbildungswesen wird seit 1993 aufgebaut.
Die große Mehrheit der Jugendlichen erwirbt berufsbezogene Qualifikationen und Abschlüsse in Berufsmittelschulen unterschiedlicher Dauer und in beruflichen Gymnasien.
SchülerInnen im Alter von 14 bis 16
Jahren können ein- oder zweijährige Bildungsgänge in Vollzeit- oder Teilzeitform
bis zum Erwerb eines Facharbeiterzeugnisses besuchen (Szakiskola)
(z.B. Klapka György" Szakközép- és Szakmunkásképző Iskola). Dabei werden dann
auch die letzten beiden Jahre der Schulpflicht erfüllt.
Vier- oder fünfjährige Bildungsgänge in Vollzeitform bieten andere berufliche Schulen im Sekundarbereich II an (Szakközepiskola) (z.B. Liska Jozsef Erösaramu Szakközepiskola Gimnazium).
Der Besuch dieser Schulen hängt wie der Eintritt in die allgemeinbildenden Gymnasien vom Bestehen einer Prüfung ab. Die Bildungsgänge schließen mit einer Doppelqualifikation ab: Facharbeiterzeugnis und Berechtigung zur Aufnahme eines Studiums. Eine berufliche Zusatzausbildung kann nach einer Facharbeiterqualifikation am einjährigen Technikum erworben werden.