BFS Sozialassistentin - Sozialpädagogik

Zweijährige Berufsfachschule Sozialassistentin/Sozialassistent 
- Schwerpunkt Sozialpädagogik -

Art der Schule
Vollzeitschulform
Ziel der Schulform
Berufsausbildung zur „ Staatlich geprüften Sozialassistentin“/zum „Staatlich geprüften Sozialassistenten“ mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik.
Aufnahmevoraussetzung
für die Klasse I:
Sekundarabschluss I - Realschulabschluss 
(Die Aufnahme hängt davon ab, dass eine Zusage einer von der Schule als geeignet anerkannten Einrichtung zur Durchführung der praktischen Ausbildung sowie die persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachgewiesen wird. Die persönliche Zuverlässigkeit kann durch Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart N nachgewiesen werden. Die gesundheitliche Eignung setzt voraus, dass für den Schüler durch einen erhöhten Immunschutz üblicherweise eine Gefahr einer berufstypischen Infektion nicht besteht und von ihm auch eine Gefahr nicht ausgeht.)
für die Klasse II:
Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsstand und entsprechende Praktika in geeigneten pädagogischen Einrichtungen.
Mögliche Abschlüsse und Berechtigungen
Dieser Berufsabschluss ist Aufnahmevoraussetzung für die Ausbildung zur "Staatlich anerkannten Erzieherin" bzw. zum "Staatlich anerkannten Erzieher"

 

Stundentafel

Lernbereiche
Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich
mit den Fächern
  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache/Kommunikation
  • Politik
  • Religion
  • Sport
  • Mathematik
zusammen 14
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -
mit den Fächern
  • Berufsrolle und Konzeptionen
  • Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse
  • Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit
  • Optionale Lernangebote
zusammen 52
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis -
  • Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildungvon insgesamt 840 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. DieSchule hat sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler,die gem. § 3 Abs. 9 Nr. 2 der Anlage 4 zu § 33 BbSVO in die Klasse 2 aufgenommen werden, in der Klasse 2 eine praktische Ausbildung von 600 Zeitstunden ableisten.
 
Insgesamt
66
 

Anmeldung:

Für die Anmeldung sind einzureichen:

Anmeldeschluss ist der 20. Februar eines jeden Jahres. Die Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine schriftliche Bestätigung über die Aufnahme in die Schulform.

Weitere Auskünfte erhalten Sie werktags von 8:00 bis 13:00 Uhr im Sekretariat der Justus-von-Liebig-Schule Vechta, Kolpingstraße 17, 49377 Vechta, Telefon: 04441-93130, 
E-Mail: info@bbs-vechta.de