Abschlussprüfungen „Grüne Berufe“ in „vollem Gang“

Land-, Pferde- und Tierwirte stellen Ihre Fähigkeiten unter Beweis – Zehn praktische Prüfungstage im Landkreis Vechta – 27. Juni bis 28. Juli 2016 – Gute bis sehr gute Ergebnisse – Prüfungsvorsitzende „sehr zufrieden“

 

Die Abschlussprüfung in den „Grünen Berufen“ findet traditionell immer am Ende der Ausbildungszeit statt. In den jetzt im Juli in den Sommerferien stattfinden Abschlussprüfungen stellen die Prüflinge in den Ausbildungsberufen zum Land-, Pferde- und Tierwirt Schweinehaltung – auch unter den prüfenden Augen ihrer Fachlehrer – ihr berufliches Können unter Beweis.

 

Die Prüfung dient gemäß der Ausbildungsverordnung dazu, die „berufliche Handlungsfähigkeit“ abschließend festzustellen. Diese beinhaltet insbesondere auch die Fähigkeit zum „selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren“. Praktisches Können und theoretisches Hintergrundwissen werden in der Prüfung miteinander verzahnt. Und dabei werden die Auszubildenden von Landwirten, Mitarbeitern der Landwirtschaftskammer, Arbeitnehmervertretern und Lehrern der Justus-von-Liebig-Schule Vechta intensiv geprüft.

Brüning 06.07.16
Betrieb Brüning, 06.07.16

Nachdem die auszubildenden Landwirte und ehemaligen Justus-von-Liebig-Schüler bereits Mitte Juni drei Abschlussklausuren in den Bereichen Pflanzenproduktion, Tierproduktion und Wirtschafts- und Sozialkunde geschrieben haben, folgen in diesen Tagen betrieblichen Abschlussprüfungen auf landwirtschaftlichen Betrieben. Und dies sind allein im Landkreis Vechta für die Land- Tier- und Pferdewirte immerhin zehn Prüfungstage, die von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr dauern.

 

Meyer 07.06.16
Betrieb Meyer, 07.06.16

In der betrieblichen Prüfung werden zwei Arbeitsproben einschließlich Prüfungsgespräch durchgeführt. Sie dauern jeweils bis zu 2,5 Stunden. Die einzelnen Prüfungsleistungen werden dabei unterschiedlich gewichtet. In diesem Rahmen werden auch die im Ausbildungsrahmenplan vorgesehenen Lerninhalte zu weiteren Themenbereichen (betriebliche Zusammenhänge, Umweltschutz, Tierschutz, Landtechnik, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, kaufmännische Fragen …) überprüft. Ausgangspunkt für das Prüfungsgespräch sind Inhalte des Berichtshefts (z. B. Erfahrungsberichte, Leittexte, Aufzeichnungen zum Praxisbetrieb).

 

Und wie zum Beispiel bei den Abschlussprüfungen am 6.Juli auf dem Milchviehbetrieb Christian und Jürgen Brüning in Wulfenau, Dinklage, und am 7. Juli auf dem Schweinemast- und Milchviehbetrieb Hartmut Meyer in Bergfeine, Damme, festgestellt werden konnte, bestechen die jungen Landwirte durch eine erstaunlich hohe Fachkompetenz. Die Prüfungsvorsitzenden an beiden Tagen, Judith Batke-Busse aus Visbek und Franz Hölscher aus Bakum, zeigten sich mit den Ergebnissen jedenfalls sehr zufrieden. Erste, vorsichtige Einschätzungen ließen sogar vermuten, dass die erbrachten Leistungen zum Teil wieder zu den Besten in Niedersachsen zählen könnten. Und auch insgesamt dürfte das unter Beweis gestellte Ausbildungsniveau der Vechtaer Land-, Tier- und Pferdewirte am Ende des Monats wohl wieder einmal über dem Landesdurchschnitt liegen.

 

Die diesjährige Freisprechungsfeier für die Ausbildungsberufe Hauswirtschaft, Tierwirt – Fachrichtung „Geflügel“ und „Schwein“, Pferdewirt sowie Landwirt wird voraussichtlich am ersten Freitagabend im November stattfinden. Dort sollen dann auch die Besten für ihre Leistungen entsprechend geehrt werden.

 

Zusätzliche Bildungsabschlüsse

Durch die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung haben die Prüflinge die Möglichkeit, neben dem Berufsabschluss „Landwirt“ zusätzliche allgemeinbildende Bildungsabschlüsse zu erwerben. Grundvoraussetzung hierfür ist allerdings, dass auch der Berufsschulbesuch an der Justus-von-Liebig-Schule in Vechta erfolgreich war.

 

Grundsätzlich erhalten alle erfolgreichen Abschlussprüflinge in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule mindestens den Realschulabschluss (Sekundarabschluss I – Realschule). Ein erweiterter Realschulabschluss (erweiterter Sekundarabschluss I – Realschule), der zum Übergang in die Klasse 11 des Gymnasiums berechtigt, wird erworben, wenn im Berufsschulzeugnis mindestens ein befriedigender Gesamtnotendurchschnitt bei mindestens befriedigenden Leistungen in den Hauptfächern nachgewiesen wird.

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